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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig seit September 2005
 
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber regeln die Vorschriften des HGB und des GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) sowie bei grenzüberschreitenden Transporten die CMR - Bestimmungen, die in unseren Geschäftsräumen ausliegen und die weiteren Punkte.

Die Beförderung von Personen und gefährlichen Gütern, sowie Mitteilungen im Sinne des §2 Postgesetz sind von der Beförderung ausgeschlossen. Bei dem Transport von Gütern durch uns hat der Auftraggeber das jeweilige Gut, soweit dessen Natur eine Verpackung erfordert, zum Schutz gegen gänzlichen oder teilweisen Verlust oder gegen Beschädigung sicher zu verpacken. Wir sind nicht verpflichtet, geschlossene Behältnisse oder Verpackungen zu überprüfen. Wir verweisen auf §427 HGB. Die Berechnung von voluminösen aber leichten Sendungen erfolgt nach der internationalen "Yata-Regel". Das Volumengewicht errechnet sich nach der Formel: Länge x Breite x Höhe in cm, geteilt durch 6000, ergibt Volumen-Kilogramm. Die ordnungsgemäße Ablieferung des Gutes ist vom Empfänger zu bestätigen. Eine Haftung für mangelhaft verpackte Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des Beförderungsvertrags nach dem GüKG. In Verbindung mit einer schriftlichen Individualvereinbarung ist eine Haftung bis Euro 25.000.- möglich. Für weitergehende Haftung kann der Auftraggeber eine Zusatzversicherung bestellen. Ausgenommen von der Ersatzpflicht sind Schäden durch höhere Gewalt, durch Kriegsereignisse, Beschlagnahme oder sonstige behördliche Anordnungen und Schäden, die durch verschulden des Auftraggebers, Absenders, Empfängers oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Folgeschäden, egal ob konkret oder abstrakt, sind von der Haftung grundsätzlich ausgenommen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Etwaige Schadensersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in sechs Tagen, beginnend mit der Ablieferung des Transportgutes.

Das Entgelt für die Beförderung richtet sich nach der ausgedruckten Preisliste (neuester Stand) bzw. den Sondervereinbarungen und Terminwünschen mit und vom Auftragnehmer. Für Terminvorgaben, die nicht eingehalten werden können, werden auch keine Zuschläge erhoben. Die Übersetzung des Begriffes Terminwunsch mit dem englischen "Deadline" auf unseren Versandscheinen garantiert keine gesetzlich verbindliche Terminlieferung. Für fristgebundene Transporte verweisen wir auf unseren Spezialservice "Submissionskurier". Der Fahrer ist nicht berechtigt, andere Preise in Ansatz zu bringen. Die Abrechnung der Fahrten basiert auf der schnellsten Verbindung. Nach vorheriger Ankündigung behalten wir uns vor, auf massive Teuerungen, z.B. bei Treibstoffen, mit einem prozentualen Teuerungszuschlag auf diese Preise zu reagieren. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

Die Abrechnung erfolgt 14-tägig bzw. monatlich durch den Auftragnehmer. Die Forderung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb von acht Tagen zahlbar. Verzugszinsen werden ohne weitere Ankündigung ab der zweiten Mahnung berechnet. Skonti bzw. Boni bedürfen einer Sondervereinbarung. Bei Monatsrechnungen unter 100.-€ berechnen wir € 6,00 Verwaltungsaufwand. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir auf der Regelverjährungsfrist von 3 Jahren bestehen und die Verjährung nach  § 439 I HGB ausschließen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Fällen Mainz



Broytman Weltkurier
Konstantinweg 4
55126 Mainz
Germany

GF Alexander Broytman

Phone 24h: +49 176 608-75-997 
E-Mail: info@obc-broytman.de

UID: DE 243 973 412   Steuernummer: 26/022/6274/5

 

 

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