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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig seit September 2005 |
Das Rechtsverhältnis
zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber regeln die
Vorschriften des HGB und des GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) sowie bei
grenzüberschreitenden Transporten die CMR - Bestimmungen, die in
unseren Geschäftsräumen ausliegen und die weiteren Punkte.
Die Beförderung von Personen und gefährlichen Gütern, sowie
Mitteilungen im Sinne des §2 Postgesetz sind von der Beförderung
ausgeschlossen. Bei dem Transport von Gütern durch uns hat der
Auftraggeber das jeweilige Gut, soweit dessen Natur eine Verpackung
erfordert, zum Schutz gegen gänzlichen oder teilweisen Verlust oder
gegen Beschädigung sicher zu verpacken. Wir sind nicht verpflichtet,
geschlossene Behältnisse oder Verpackungen zu überprüfen. Wir
verweisen auf §427 HGB. Die Berechnung von voluminösen aber leichten
Sendungen erfolgt nach der internationalen "Yata-Regel". Das
Volumengewicht errechnet sich nach der Formel: Länge x Breite x Höhe
in cm, geteilt durch 6000, ergibt Volumen-Kilogramm. Die
ordnungsgemäße Ablieferung des Gutes ist vom Empfänger zu bestätigen.
Eine Haftung für mangelhaft verpackte Ware ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des
Beförderungsvertrags nach dem GüKG. In Verbindung mit einer
schriftlichen Individualvereinbarung ist eine Haftung bis Euro
25.000.- möglich. Für weitergehende Haftung kann der Auftraggeber eine
Zusatzversicherung bestellen. Ausgenommen von der Ersatzpflicht sind
Schäden durch höhere Gewalt, durch Kriegsereignisse, Beschlagnahme
oder sonstige behördliche Anordnungen und Schäden, die durch
verschulden des Auftraggebers, Absenders, Empfängers oder ihrer
Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Folgeschäden, egal ob
konkret oder abstrakt, sind von der Haftung grundsätzlich ausgenommen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Etwaige Schadensersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren
in sechs Tagen, beginnend mit der Ablieferung des Transportgutes.
Das Entgelt für die Beförderung richtet sich nach der ausgedruckten
Preisliste (neuester Stand) bzw. den Sondervereinbarungen und
Terminwünschen mit und vom Auftragnehmer. Für Terminvorgaben, die
nicht eingehalten werden können, werden auch keine Zuschläge erhoben.
Die Übersetzung des Begriffes Terminwunsch mit dem englischen "Deadline"
auf unseren Versandscheinen garantiert keine gesetzlich verbindliche
Terminlieferung. Für fristgebundene Transporte verweisen wir auf
unseren Spezialservice "Submissionskurier". Der Fahrer ist nicht
berechtigt, andere Preise in Ansatz zu bringen. Die Abrechnung der
Fahrten basiert auf der schnellsten Verbindung. Nach vorheriger
Ankündigung behalten wir uns vor, auf massive Teuerungen, z.B. bei
Treibstoffen, mit einem prozentualen Teuerungszuschlag auf diese
Preise zu reagieren. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Die Abrechnung erfolgt 14-tägig bzw. monatlich durch den
Auftragnehmer. Die Forderung ist sofort nach Erhalt der Rechnung
fällig und innerhalb von acht Tagen zahlbar. Verzugszinsen werden ohne
weitere Ankündigung ab der zweiten Mahnung berechnet. Skonti bzw. Boni
bedürfen einer Sondervereinbarung. Bei Monatsrechnungen unter 100.-€
berechnen wir € 6,00 Verwaltungsaufwand. Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass wir auf der Regelverjährungsfrist von 3 Jahren
bestehen und die Verjährung nach § 439 I HGB ausschließen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Fällen Mainz
Broytman
Weltkurier
Konstantinweg 4
55126 Mainz
Deutschland
GF Alexander Broytman
Tel. 24h: +49 176 60875997
E-Mail:
info@obc-broytman.de
UID: DE 243 973 412
Steuernummer: 26/022/6274/5 |
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